AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen  
Klaus Meyer GmbH & Co. KG  
für Lieferungen und Leistungen – Stand 01.01.2015

**1. Allgemeines**  
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen gemäß §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern im Sinne von §13 BGB. Abweichend kann schriftlich die VOB/B vereinbart werden.  
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

**2. Kostenvoranschläge und Angebote**  
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und drei Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben.  
2.2 Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Notwendige Unterlagen stellt der Auftragnehmer bereit.  
2.3 Angebote und zugehörige Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Im Fall einer Nichtbeauftragung sind diese zurückzugeben bzw. zu vernichten. Bei Zuwiderhandlung wird das Angebot kostenpflichtig.

**3. Umfang der Lieferungen und Leistungen**  
3.1 Maßgeblich sind Auftrag und Auftragsbestätigung. Abweichende Bestätigungen gelten als neues Angebot und müssen binnen 14 Tagen angenommen werden.  
3.2 Leistungen werden am Tag der Fertigstellung durch Abnahmeprotokoll bestätigt.  
3.3 Lieferfristen stehen unter Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.  
3.4 Beginnt die Ausführung nicht binnen 12 Werktagen nach Aufforderung, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen. Für PV- und Batterieanlagen erfolgt Lieferung und Installation vier Wochen nach Vertragsschluss und Vorlage eines Finanzierungsnachweises.

**4. Preise**  
4.1 Endkundenpreise verstehen sich inkl. MwSt.  
4.2 Gewerbliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.  
4.3 Preisänderungen sind zulässig bei nachträglichen Kostenveränderungen.  
4.4 Preise gelten frei Verwendungsstelle, zzgl. 10 % Verschnitt bei Abrechnung nach Aufmaß.

**5. Eigentumsvorbehalt**  
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Forderungen bei Weiterveräußerung gelten als abgetreten.

**6. Versuchte Instandsetzung**  
Aufwendungen bei nicht durchführbarer Reparatur sind zu erstatten, es sei denn, die Ursache liegt im Risikobereich des Auftragnehmers.

**7. Zahlungs- und Abnahmebedingungen**  
7.1 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu leisten.  
7.2 Inbetriebnahme erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.  
7.3 Einbehalte für Sicherheit oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.  
7.4 Abnahme gilt 6 Wochen nach Erklärung der Abnahmebereitschaft als erfolgt.  
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

**8. Gefahrübergang**  
8.1 Gefahr geht bei Lieferung an die Objektadresse über.  
8.2 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Waren erfolgt Gefahrübergang bei Einbau.

**9. Gewährleistung**  
9.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Herstellergarantien siehe Produktunterlagen.  
9.2 Für vom Auftraggeber gelieferte Ware wird keine Gewähr übernommen.

**10. Haftung**  
10.1 Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  
10.2 Keine Haftung für vom Auftraggeber gelieferte Waren.  
10.3 Haftung bei wesentlichen Vertragspflichten begrenzt auf typische Schäden.  
10.4 Keine Haftung für Schäden an nicht begehbaren Dächern.  
10.5 Unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.  
10.6 Vertragsübertragungen nur mit schriftlicher Zustimmung.

**11. Rücktrittsrecht bei Photovoltaikanlagen**  
11.1 Liegt vier Wochen nach Vertragsschluss keine Finanzierungszusage oder Kapitalnachweis vor, können beide Parteien zurücktreten. Der Auftraggeber haftet bei fehlender Mitwirkung für entstandene Kosten.

**12. Gerichtsstand**  
Gerichtsstand ist Schleswig.

**13. Schlussbestimmungen**  
13.1 Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.  
13.2 Unwirksame Klauseln sind durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen.  
13.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.